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   VG Schwerin, 17.08.2017 - 2 A 378/12   

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VG Schwerin, 17.08.2017 - 2 A 378/12 (https://dejure.org/2017,67608)
VG Schwerin, Entscheidung vom 17.08.2017 - 2 A 378/12 (https://dejure.org/2017,67608)
VG Schwerin, Entscheidung vom 17. August 2017 - 2 A 378/12 (https://dejure.org/2017,67608)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung;

    Auszug aus VG Schwerin, 17.08.2017 - 2 A 378/12
    Zentralität kann durchaus kleinteilig sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 C 2.08 -, BVerwGE 136, 10-18, Rn. 7).

    Isolierte Standorte mit einzelnen Einzelhandelsbetrieben bilden keinen zentralen Versorgungsbereich, auch wenn sie über einen weiten Einzugsbereich verfügen und eine beachtliche Versorgungsfunktion erfüllen mögen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 C 2.08 -, BVerwGE 136, 10-18, Rn. 9).

    Denn isolierte Standorte mit einzelnen Einzelhandelsbetrieben bilden keinen zentralen Versorgungsbereich, auch wenn sie über einen weiten Einzugsbereich verfügen und eine beachtliche Versorgungsfunktion erfüllen mögen (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 2/08 -, BVerwGE 136, 10, juris Rn. 9).

    Dafür dürfte sprechen, dass das Bundesverwaltungsgericht darauf abstellt, dass für eine umfassende Nahversorgung erforderliche Dienstleistungen sowie eine Mischung von Einzelhandelsgeschäften, die ein breites Spektrum von Waren vornehmlich des kurzfristigen Bedarfs abdecken, ergänzt um einzelnen Waren, die über die Deckung des kurzfristigen Bedarfs hinausgehen, vorhanden sind (BVerwG, Beschl. v. 17.12.2009 - 4 C 2/08 -, BVerwGE 136, 10, juris Rn. 10).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.02.2016 - 3 L 159/12

    Lebensmittelverbrauchermarkt im Innenbereich mit einer Verkaufsfläche von 799 qm

    Auszug aus VG Schwerin, 17.08.2017 - 2 A 378/12
    Um einen zentralen Versorgungsbereich im Sinne von § 34 Abs. 3 BauGB zu bilden, muss er jedoch einen über seine eigenen Grenzen hinausreichenden räumlichen Einzugsbereich mit städtebaulichem Gewicht haben und damit über den unmittelbaren Nahbereich hinauswirken (vgl. Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 34 Rn. 85a; VG Schwerin, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 A 733/14 -, amtl. Umdruck S. 20 f.; Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. Februar 2016 - 3 L 159/12 -, Rn. 63, juris).

    In einem Urteil vom 17. Februar 2016 (Az. 3 L 159/12, Rn. 69, juris) hat das Oberverwaltungsgericht zu dieser Problematik ausgeführt:.

    Mit diesen wenigen begleitenden Nutzungen in den Bereichen Einzelhandel und Dienstleistung weist die Nahversorgungslage "G-Straße" nicht ansatzweise ausreichende Nutzungen im relevanten Bereich Einzelhandel und Dienstleistung/gewerbliche Nutzung auf, um als zentraler Versorgungsbereich angesehen werden zu können (vgl. insoweit auch Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. Februar 2016 - 3 L 159/12 -, Rn. 70 f., juris).

  • FG Hamburg, 31.10.2012 - 3 K 24/12

    Erbschaftsbesteuerung des Bezugs betrieblicher Altersversorgung durch

    Auszug aus VG Schwerin, 17.08.2017 - 2 A 378/12
    In einem ebenfalls anhängigen Normenkontrollverfahren hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Urteil vom 15. November 2016 (Az. 3 K 24/12) festgestellt, dass die Veränderungssperre vom 28. November 2011 bis zu ihrem Außerkrafttreten unwirksam war.

    Insbesondere bedarf es regelmäßig keiner Vorlage einer genauen Schadensberechnung, jedoch einer zumindest annähernden Angabe der Schadenshöhe (vgl. Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. November 2016 - 3 K 24/12 -, amtl. Umdruck S. 8; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13. Juni 2014 - 15 ZB 14.510 -, Rn.10, juris).

    So hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in seiner Entscheidung vom 15. November 2016 (Az. 3 K 24/12) dargelegt, dass bereits zweifelhaft sei, ob es sich aufgrund der Größe der tatsächlich vorhandenen Einzelhandelsnutzungen und der Art und des Umfangs des Warenangebotes, insbesondere dem Vorhandensein lediglich eines Discounters als Magnetbetrieb, um einen zentralen Versorgungsbereich im Sinne von § 34 Abs. 3 BauGB handele.

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der

    Auszug aus VG Schwerin, 17.08.2017 - 2 A 378/12
    Im Zusammenhang mit der Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung kann auch dem städtebaulichen Ziel der Erhaltung eines historisch gewachsenen Ortskerns ein besonderer Stellenwert zukommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 C 1.08 - BauR 2010, 732; VG Schwerin, Urteil vom 01. März 2012 - 2 A 1586/09 -, amtl. Umdruck S. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2016 - 10 A 55/15

    Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids zur Errichtung eines

    Auszug aus VG Schwerin, 17.08.2017 - 2 A 378/12
    Die Bejahung schädlicher Auswirkungen auf den Versorgungsbereich setzt aber zumindest voraus, dass die Betriebsaufgabe eines "Frequenzbringers" hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. November 2016 - 10 A 55/15 -, Rn. 56, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 3.09

    Großflächiger Einzelhandel; Gesamtvorhaben; Erweiterung; zentraler

    Auszug aus VG Schwerin, 17.08.2017 - 2 A 378/12
    Zwar schließt insbesondere das Fehlen eines größeren Lebensmittelgeschäfts, das die Bevölkerung des Stadtteils bzw. der näheren Umgebung versorgen könnte, das Vorhandensein eines zentralen Versorgungsbereichs nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 4 B 3.09 - BRS 74 Nr. 101; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06. November 2008 - 10 A 2601/07 -, juris; VG Schwerin, Urteil vom 01. März 2012 - 2 A 1586/12 -, amtl. Umdruck S. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2008 - 10 A 2601/07

    Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides für die Erweiterung eines

    Auszug aus VG Schwerin, 17.08.2017 - 2 A 378/12
    Zwar schließt insbesondere das Fehlen eines größeren Lebensmittelgeschäfts, das die Bevölkerung des Stadtteils bzw. der näheren Umgebung versorgen könnte, das Vorhandensein eines zentralen Versorgungsbereichs nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 4 B 3.09 - BRS 74 Nr. 101; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06. November 2008 - 10 A 2601/07 -, juris; VG Schwerin, Urteil vom 01. März 2012 - 2 A 1586/12 -, amtl. Umdruck S. 20).
  • OVG Sachsen, 13.05.2014 - 1 A 432/10

    Zentraler Versorgungsbereich, Zentrenschädlichkeit

    Auszug aus VG Schwerin, 17.08.2017 - 2 A 378/12
    Auch in einem vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht entschiedenen Fall reichte ein "Konsum mit einem Lebensmittelsortiment" ergänzt durch eine Bäckerei, eine Apotheke und einen Blumenladen trotz weiterer Dienstleister nicht aus (SächsOVG, Urt. v. 13.05.2014 - 1 A 432/10 -, juris Rn. 31 u. 32).".
  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00

    Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan;

    Auszug aus VG Schwerin, 17.08.2017 - 2 A 378/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt dies dann in Betracht, wenn die Behörde vor der Inzidentverwerfung - wozu sie zum Teil auch als für verpflichtet angesehen wird (vgl. z. B. Schrödter, a.a.O., Rn. 12 m.w.N.) - zunächst die Gemeinde auf den erkannten Fehler hinweist, um ihr Gelegenheit zu geben, den Fehler zu heilen oder den Bebauungsplan (bzw. die Veränderungssperre) aufzuheben; darüber hinaus kann eine (akzessorische) Normverwerfungs- bzw. Nichtanwendungskompetenz der Behörden dann angenommen werden, wenn ein Verwaltungsgericht die Satzung in einem Parallelprozess bereits als ungültig behandelt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2001 - 6 CN 2.00 -, juris; weitergehend - Nichtanwendungskompetenz - demgegenüber z. B. Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 15. Oktober 1999 - 1 M 3614/99 -).
  • BGH, 25.10.2012 - III ZR 29/12

    Amtshaftung einer bayrischen Gemeinde wegen Verweigerung des Einvernehmens mit

    Auszug aus VG Schwerin, 17.08.2017 - 2 A 378/12
    Hinzu kommt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Bediensteten der Baugenehmigungsbehörde amtspflichtwidrig handeln, wenn sie - trotz fehlender Normverwerfungskompetenz - eine unwirksame Satzung anwenden (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - III ZR 29/12 -, Rn. 20, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 8 A 10043/13

    Baurecht - Normverwerfungskompetenz von Behörden bei funktionslosen

  • OVG Niedersachsen, 15.10.1999 - 1 M 3614/99

    Überprüfung des Bebauungsplans aus Anlaß der Prüfung der Veränderungssperre;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2006 - 10 A 3413/03

    Gewerbegebiet: Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - 7 A 2115/08

    Versagung eines planungsrechtlichen Vorbescheids für eine Nutzungsänderung von

  • VGH Bayern, 13.06.2014 - 15 ZB 14.510

    Berufungszulassung (abgelehnt)

  • VG Schwerin, 18.06.2015 - 2 A 733/14

    Bauvoranfrage für einen nicht großflächigen Lebensmitteldiscountmarkt im

  • VG Schwerin, 18.01.2018 - 2 A 1647/15

    Erweiterung eines vorhandenen Diskountmarktes im festgesetzten Gewerbegebiet

    Im Blick auf die im Einzelhandelskonzept als zentrale Versorgungsbereiche definierten Nahversorgungszentren sind - ungeachtet der Frage, ob die jeweilige Bewertung des Einzelhandelskonzepts, dass es sich jeweils um zentrale Versorgungsbereiche im Sinne von § 34 Abs. 3 BauGB bzw. § 11 Abs. 3 BauNVO handelt (vgl. dazu allgemein z. B. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 -, BVerwGE 136, 10-18; Rn. 9; OVG Greifswald, Urteil vom 17.02.2016 - 3 L 159/12 -, juris-Rn. 63; VG Schwerin, Urteil vom 17.08.2017 - 2 A 378/12-, amtl. Umdruck S. 12 ff.; Urteil vom 18.06.2015 - 2 A 733/14 -, amtl. Umdruck S. 20 f.) - Anhaltspunkte dafür gegeben, dass das klägerische Erweiterungsvorhaben keine wesentlichen Auswirkungen auf deren Entwicklung hat.
  • VG Schwerin, 14.03.2019 - 2 A 2640/16

    Erteilung eines Bauvorbescheides für einen Lebensmittel-Discountmarkt

    Gleiches gilt bei einer Beurteilung nach § 34 Abs. 2 BauGB, bei der es allein darauf ankommt, ob das Vorhaben nach der Baunutzungsverordnung in dem betreffenden Baugebiet allgemein zulässig wäre (vgl. in diesem Sinne auch VG Schwerin, Urteil vom 17. August 2017 - 2 A 378/12 - Juris Rn. 45, 46).
  • VG Schwerin, 04.05.2018 - 2 A 2659/15

    Discountmarkt im nicht beplanten Innenbereich

    Um einen zentralen Versorgungsbereich im Sinne von § 34 Abs. 3 BauGB zu bilden, muss er jedoch einen über seine eigenen Grenzen hinausreichenden räumlichen Einzugsbereich mit städtebaulichem Gewicht haben und damit über den unmittelbaren Nahbereich hinauswirken (vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 125. Lfg. Mai 2017, § 34 Rn. 85a; VG Schwerin, Urteil vom 18.06.2015 - 2 A 733/14 -, amtl. Umdruck S. 20 f.; Urteil vom 17.08.2017 - 2 A 378/12 -, amtl. Umdruck S. 12 f.; Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.02.2016 - 3 L 159/12 -, Rn. 63, juris).
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